Claus Nürnberg

Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie

Die Konditionen im Überblick


Mit Ihrem ernsthaften Interesse an einer Zusammenarbeit haben sie bereits den ersten wichtigen Schritt getan, denn die Bereitschaft für eine Investition in Ihre eigene Gesundheit und Ihr zukünftiges Leben ist eine starke Motivation für nachhaltige Veränderungen.

Für eine erste Orientierung biete ich die Möglichkeit eines Kennenlerntermins an. Dieser dauert 30 Minuten und ist kostenfrei. Lernen sie mich persönlich kennen und verschaffen sie sich auch einen Eindruck von den Praxisräumen. Gemeinsam schauen wir, ob die "Chemie" stimmt. Sie stellen mir ihr Anliegen vor und erfahren mehr über meine Vorgehensweise.

In meiner Praxis richtet sich die Vergütung der therapeutischen Leistungen grundsätzlich nicht nach der Therapieform, sondern ausschließlich nach dem Zeitaufwand.

Psychotherapie ist ein dynamischer und interaktiver Prozess. Aller Erfahrung nach dauert eine Sitzung zwischen 60 und 90 Minuten. Für die ersten 60 Minuten erlaube ich mir, ein Honorar von 100,00 Euro zu berechnen. Jede weitere angefangene Viertelstunde Sitzungszeit erhöht das Honorar um 25,00 Euro.

Die Dauer einer Sitzung liegt in ihrem Ermessen. Auch während einer laufenden Sitzung sind sie frei in ihrer Entscheidung, innerhalb der ersten 60 Minuten zu bleiben oder den therapeutischen Prozess darüber hinaus weiter zu führen. Sie haben immer die volle Kostenkontrolle.

Die abweichenden Konditionen zu den Behandlungspaketen "Panikattacken", "Tinnitus", "Stottern", "Phobien", "Migräne" und "Wunschgewicht" teile ich Ihnen wegen der erforderlichen Individualisierungen gerne auf Anfrage mit.

Das Honorar ist im Anschluß der Sitzung in bar oder per EC-Kartenzahlung zu entrichten. Als Selbstzahler verpflichten sie sich, den gesamten Rechnungsbetrag zu begleichen, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus und etwaigen Erstattungen ihres Kostenträgers.

Gesetzlichen Krankenkassen ist es grundsätzlich nicht erlaubt, die Leistungen eines Heilpraktikers zu erstatten. Private Krankenkassen behandelt die Erstattung von Leistungen, die durch einen Heilpraktiker  erbracht worden sind, oft sehr unterschiedlich. Deshalb ist es sinnvoll, die Modalitäten ihres Kostenträgers im Vorwege einer Behandlung zu erfragen. Für die eventuelle Abrechnung mit ihrer Krankenkasse, der Beihilfestelle oder dem Zusatzversicherer sind sie als Patient selbst verantwortlich.

Sie erhalten von mir eine Rechnung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer, da Behandlungen eines Heilpraktikers nach  § 4 Nr. 14 a UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.

Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker und Patient unterliegt dem Dienstleistungsvertrag nach § 611 ff. BGB.

Ich bitte Sie freundlich, einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine muss ich Ihnen leider mit 50% der Grundvergütung von 100,00 Euro in Rechnung stellen, falls ich diese nicht kurzfristig neu vergeben kann.

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